Arbeitsrecht.
Klar beraten.
Persönlich vertreten.
Jochen Sandhoff
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Eine Kündigung, ein Aufhebungsvertrag oder ein Konflikt im Betrieb: Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Situation einzuordnen und den nächsten Schritt zu gehen. Persönlich, verständlich und mit einem klaren Blick für Ihre Interessen.
Für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in Speyer, Dudenhofen, Ludwigshafen, Mannheim und darüber hinaus.
Kündigung erhalten? Die Zeit zählt.
Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung (§ 4 KSchG). Bewahren Sie das Schreiben und den Umschlag auf und melden Sie sich möglichst früh. Bei laufenden Fristen erreichen Sie die Kanzlei unter 06232 / 653 26 00.
ARBEITSRECHT FÜR BESCHÄFTIGTE
Ihre Situation.
Eine klare Richtung.
Wenn sich im Arbeitsleben etwas verändert, brauchen Sie Orientierung. Ich prüfe Ihre Möglichkeiten und vertrete Ihre Interessen – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.
01 · Kündigungsschutz
Wenn der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht: Ich prüfe die Kündigung und kläre mit Ihnen die nächsten Schritte.
Wir besprechen Ihre Ziele und die Möglichkeiten, sich gegen die Kündigung zu wehren.
- Ordentliche und fristlose Kündigung
- Kündigungsschutzklage und Weiterbeschäftigung
- Verhandlung über eine einvernehmliche Lösung
Wichtig: Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Kontaktanfrage allein wahrt die Klagefrist nicht.
02 · Vertrag & Trennung
Bevor Sie etwas unterschreiben: Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag und Abfindung verständlich einordnen.
Eine Trennungsvereinbarung kann weitreichende Folgen haben. Lassen Sie Inhalt, wirtschaftliche Auswirkungen und mögliche Risiken vor der Unterschrift prüfen.
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Abfindung, Freistellung und Zeugnis
- Arbeitsverträge und Wettbewerbsverbote
Bringen Sie bitte den Entwurf, Ihren Arbeitsvertrag und eine etwaige Rückmeldefrist zum Gespräch mit.
03 · Im Arbeitsverhältnis
Damit Ihre Ansprüche Gehör finden: Unterstützung bei Vergütung, Abmahnung, Urlaub und Zeugnis.
Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis entstehen Konflikte. Gemeinsam klären wir Ihre Rechte und die Möglichkeiten, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
- Abmahnung und Arbeitszeugnis
- Vergütung und offene Ansprüche
- Urlaub und vertragliche Pflichten
Halten Sie relevante Schreiben, Abrechnungen und Ihren Arbeitsvertrag bereit. Nennen Sie bekannte Fristen bitte gleich beim ersten Kontakt.
ARBEITSRECHT FÜR BETRIEBSRÄTE
Für Betriebsräte. Mitbestimmung wirksam gestalten.
Betriebsratsarbeit braucht klare Informationen und eine verlässliche rechtliche Grundlage. Ich unterstütze Ihr Gremium bei der Wahrnehmung seiner Beteiligungsrechte, bei Verhandlungen und bei Konflikten im Betrieb.
01 · Mitbestimmung & Betriebsvereinbarungen
Mitbestimmung im betrieblichen Alltag: Arbeitszeit, Vergütungsgrundsätze und technische Systeme rechtlich einordnen.
Ich unterstütze Ihr Gremium dabei, Beteiligungsrechte zu prüfen und tragfähige Regelungen mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
- Arbeitszeit, Dienstpläne und Mehrarbeit
- Betriebliche Vergütungsgrundsätze
- Technische Einrichtungen, digitale Systeme und Beschäftigtendatenschutz
- Betriebsvereinbarungen gestalten, prüfen und weiterentwickeln
Wir besprechen den konkreten Regelungsbedarf, die vorhandenen Vereinbarungen und den passenden nächsten Schritt.
02 · Betriebsänderungen & Personalmaßnahmen
Veränderungen frühzeitig begleiten: Beteiligungsrechte bei Umstrukturierungen und personellen Maßnahmen prüfen und wahrnehmen.
Wenn sich Organisation, Standorte oder Personalstrukturen verändern, braucht der Betriebsrat eine belastbare Grundlage für seine Entscheidungen.
- Information und Beratung bei geplanten Betriebsänderungen
- Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
- Beteiligung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
- Unterlagen, Abläufe und Fristen rechtlich einordnen
Welche Rechte im konkreten Fall bestehen und welche Schritte erforderlich sind, prüfen wir anhand Ihrer betrieblichen Situation.
03 · Rechte des Betriebsrats durchsetzen
Handlungsfähig bleiben: Informationsansprüche klären, Konflikte bearbeiten und Beteiligungsrechte konsequent wahrnehmen.
Ich unterstütze Ihr Gremium dabei, seine Position rechtlich zu begründen und den geeigneten Weg zur Konfliktlösung zu wählen.
- Informations- und Unterrichtungsansprüche
- Konflikte über die Ausübung der Betriebsratsarbeit
- Begleitung und Vertretung in Einigungsstellen
- Außergerichtliche Verhandlungen und arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren
Die erforderlichen Schritte sowie Beschlussfassung, Beauftragung und Kostenfragen stimmen wir auf Ihr Anliegen ab.
ARBEITSRECHT FÜR UNTERNEHMEN
Für Arbeitgeber. Klar entscheiden.
Arbeitsrechtliche Entscheidungen brauchen eine belastbare Grundlage. Ich unterstütze Unternehmen dabei, Risiken einzuordnen, Lösungen vorzubereiten und ihre Position zu vertreten.
01 · Personalentscheidungen
Entscheidungen sorgfältig vorbereiten: Unterstützung bei Abmahnung, Kündigung und personellen Veränderungen.
Ich begleite Sie bei arbeitsrechtlichen Maßnahmen und prüfe die Voraussetzungen, bevor eine Entscheidung umgesetzt wird.
- Abmahnung und Kündigung
- Beteiligung des Betriebsrats
- Besonderer Kündigungsschutz
- Vorbereitung einer einvernehmlichen Trennung
Wir ordnen die Ausgangslage ein und besprechen das Vorgehen mit Blick auf Ihren Betrieb.
02 · Vertragsgestaltung
Klare Grundlagen für die Zusammenarbeit: Arbeitsverträge, Zusatzvereinbarungen und Aufhebungsverträge gestalten.
Verträge sollen zum Betrieb und zur konkreten Tätigkeit passen. Ich unterstütze Sie bei Gestaltung, Prüfung und Anpassung.
- Arbeitsverträge und Zusatzvereinbarungen
- Aufhebungsvereinbarungen
- Nachvertragliche Wettbewerbsverbote
Vorhandene Vertragsmuster und eine kurze Beschreibung der vorgesehenen Tätigkeit helfen bei der Vorbereitung.
03 · Konflikt & Verfahren
Ihre Position konsequent vertreten: Beratung bei Konflikten und Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
Wenn eine Auseinandersetzung entsteht, ordne ich die rechtliche Lage ein und vertrete Ihr Unternehmen in Verhandlung und Verfahren.
- Verteidigung gegen Kündigungsschutzklagen
- Vergütungs- und Zeugnisstreitigkeiten
- Außergerichtliche Lösungen und Vergleiche
Bitte nennen Sie bereits laufende Gerichts- und Rückmeldefristen unmittelbar bei der Kontaktaufnahme.

Jochen Sandhoff. Persönlich an Ihrer Seite.
Ich bin seit 2001 als Rechtsanwalt tätig und seit 2010 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als Fachanwalt für Steuerrecht seit 2008 habe ich auch wirtschaftliche Zusammenhänge im Blick.
Arbeitsrecht begleitet mich seit dem Wahlfach im Studium, durch das Referendariat und seit meinem beruflichen Einstieg. Als Dozent war ich unter anderem für die FH Wolfenbüttel, die SRH Heidelberg und die DHBW Mannheim tätig.
Ich berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Die unterschiedlichen Perspektiven zu kennen, hilft dabei, Interessen einzuordnen und tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Mir ist wichtig, dass Sie Ihre rechtliche Situation verstehen. Wir besprechen Ihre Ziele, ordnen Chancen und Risiken ein und vereinbaren ein Vorgehen, das zu Ihrem Anliegen passt.
Verwurzelt in der Pfalz – mit Kanzleisitz in Dudenhofen, nahe Speyer.
SO GEHEN WIR VOR
Vom ersten Kontakt zum nächsten Schritt.
Sie müssen vor dem ersten Gespräch noch nicht alle Antworten kennen. Gemeinsam bringen wir Struktur in Ihre Situation und besprechen, was als Nächstes sinnvoll ist.
01 · Kontakt aufnehmen
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Nennen Sie bitte auch bereits laufende Fristen. Wir vereinbaren einen Termin für die Beratung.
02 · Lage einordnen
Wir sichten die wichtigen Unterlagen, besprechen Ihre Ziele und ordnen Chancen, Risiken und die voraussichtlichen Kosten ein.
03 · Vorgehen festlegen
Sie entscheiden auf einer verständlichen Grundlage. Wir vereinbaren die nächsten Schritte – von der Beratung über Verhandlungen bis zur gerichtlichen Vertretung.
Häufige Fragen. Erste Orientierung.
Wie beauftragt der Betriebsrat einen Anwalt – und wer trägt die Kosten?
Das Gremium sollte die Beauftragung grundsätzlich durch einen ordnungsgemäßen Beschluss vorbereiten. Gegenstand und Umfang des Auftrags müssen zum konkreten Anliegen passen.
Der Arbeitgeber trägt nach § 40 BetrVG die erforderlichen Kosten der Betriebsratsarbeit. Dazu können auch Anwaltskosten gehören. Ob und in welchem Umfang eine Kostentragungspflicht besteht, hängt von Art und Erforderlichkeit der Tätigkeit sowie der wirksamen Beauftragung ab.
Für eine Hinzuziehung als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG ist grundsätzlich eine nähere Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich; je nach Fall gelten Besonderheiten. Wir klären die Voraussetzungen und Kosten vor der Beauftragung.
Ein erstes Gespräch schafft Klarheit. Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die vor einer arbeitsrechtlichen Beratung häufig auftauchen.
Welche Unterlagen sind hilfreich?
Halten Sie Ihren Arbeitsvertrag, relevante Schreiben und eine kurze Übersicht der Ereignisse bereit. Bei einer Kündigung sind das Schreiben und das Datum des Zugangs besonders wichtig.
Was kostet die Beratung?
Die Kosten und den Umfang der Beratung besprechen wir vorab. Eine Erstberatung kostet für Verbraucher max. 226,10 EUR. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte die Versicherungsdaten mit.
Wen beraten Sie im Arbeitsrecht?
Ich berate Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte. Vor der Mandatsannahme prüfen wir, ob eine Interessenkollision besteht. In derselben Angelegenheit vertrete ich keine widerstreitenden Interessen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Rufen Sie unter 06232 / 653 26 00 an oder schreiben Sie an sandhoff@gilpert.de. Termine vereinbaren wir persönlich. Bei laufenden Fristen ist der telefonische Kontakt der beste erste Schritt.
Sprechen wir über Ihr Anliegen.
Jochen Sandhoff · Fachanwalt für Arbeitsrecht
06232 / 653 26 00
sandhoff@gilpert.de
Kanzlei Sandhoff & Kraft in Kooperation
Neustadterstraße 11–13 · 67373 Dudenhofen
Termine nach Vereinbarung.
Bei laufenden Fristen kontaktieren Sie die Kanzlei bitte telefonisch.